Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Eifelstuben mit Charme“ Vermieter:
A. Regnier
Im Großen Garten 8
56766 Ulmen
1. ANREISE / ABREISE
Ab 16.00 Uhr Anreise, bis spätestens 10.00 Uhr Abreise. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage bzw. in den Ferien freitags oder samstags, an gebuchten Feiertagswochenenden Anreise mittwochs. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als einer Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Bestätigung der Buchung zur Zahlung fällig.
Nach der erfolgten Anzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Heizung, Strom, WLAN, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- Rücktritt von der Buchung bis 1 Monate vor Anreise kostenfrei
- weniger als 30 Tage 100%.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Da es sich um ein allergikerfreundliches Haus handelt, sind Haustiere nicht gestattet. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine sofortige Abreise fällig ohne Rückerstattung der Kosten. Außerdem erlauben wir uns eine Entschädigung für eine Grundreinigung in Höhe von € 250 zu nehmen, damit wir weiter mit dem Hinweis „Allergie-Frei“ werben können.
(Bitte bedenken Sie, dass Allergiker einen Schock erleiden könnten, was im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung oder – sollten Sie Ihr Haustier trotz besseren Wissens mitgebracht haben – versuchtem Totschlag zur Folge haben könnte.)
Waschmaschine und Trockner sind nur für die Putzkraft vorhanden. Sollten Sie Bedarf haben, rufen Sie bitte an.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht fürpersönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Die Kaution für Haus Burg, die Ritterstube, wird demnach verrechnet.
8. Nutzungsvereinbarung kostenfreies WLAN
NUTZUNG UND VERFÜGBARKEIT
Der Mieter hat während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft die Möglichkeit der kostenlosen Mitbenutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs. Dies ist ein Service, der vom Vermieter angeboten wird und jederzeit widerruflich ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Betrieb des WLANs jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Auch der Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN kann jederzeit durch den Vermieter gesperrt werden. Dies betrifft beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Der Vermieter übernimmt zudem keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
ZUGANG
Durch die Eingabe von Benutzername und Passwort hat der Mieter Zugang zum WLAN. Die Zugangsdaten werden dem Mieter vom Vermieter mitgeteilt und sind ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, daher verpflichtet sich der Mieter, die Zugangsdaten stets geheim zu halten. Zudem hat der Vermieter das Recht, das Passwort für den Internetzugang jederzeit zu ändern. Insgesamt wird der Zugang zum WLAN für den Mieter lediglich über den Mietzeitraum gestattet.
HAFTUNG
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des WLANs und sämtliche Risiken, die hieraus entstehen können. Der Internetzugang, den der Vermieter zur Verfügung stellt, beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz. Der zur Verfügung gestellte WLAN-Anschluss ist lediglich mit einer WPA2-Verschlüsselung ausgestattet, welche den Datenverkehr vor dem Zugriff durch Dritte schützt. Weitere Schutzeinrichtungen obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Der Vermieter weist deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter obliegt, sein Endgerät mit einer Virenschutzsoftware zu schützen. Hierfür ist eine Firewall oder ein Virenschutz geeignet. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden an digitalen Medien oder Endgeräten des Mieters, welche durch die Internetnutzung verursacht wurden. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich in den Fällen, in denen der Schaden vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
ANSPRÜCHE VON DRITTEN
Der Mieter entbindet den Vermieter von allen Kosten und Aufwänden, die durch eventuelle Ansprüche Dritter entstehen, falls diese auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter ist außerdem für die Nutzung des WLANs und aller daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte. Der Mieter stimmt zu, dass er für alle Kosten, die aus der Nutzung des WLANs entstehen, selbst verantwortlich ist.
VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS
Bei der Nutzung des Internetzugangs müssen vom Mieter alle bundesdeutschen Gesetze eingehalten werden. Der Mieter stimmt zu, den Internetzugang nicht für die folgenden oder ähnliche Zwecke zu verwenden:
o Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (Filesharing) oder Schadsoftware (Viren)
o Download von nicht legalen Inhalten
o Versand von belästigenden, bedrohenden, gewalthaltigen, verleumderischen, entehrenden, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
o Versand von Massenbenachrichtigungen oder Werbung (Spam)
o Aktivitäten, die gegen geltendes Recht insbesondere das Kinder- und Jugendschutzgesetz in irgendeiner Art verstoßen
DATENSCHUTZ
Der Benutzername und die Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse, Nutzungszeiten) werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungs-, Fehler- oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Benutzerinformationen jederzeit zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um den geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der Verfolgungsbehörden zu entsprechen.
Der Mieter erklärt mit der Buchung über dieses Portal, dass er über die bestehenden Regeln informiert wurde und er die deutschen Gesetze einhalten wird.
9. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.